DMStV Teil 2 – Diskussionsentwurf vom 28. September 2026. Nicht geeint und nicht in Kraft. Die folgende Wiedergabe entspricht der Änderungsspalte der amtlichen Word-Synopse. Farbige Kennzeichnungen und durchgestrichene Vorschläge sind Teil des Entwurfs.
§ 18 – Quellenzuordnung (Überschrift aus der linken Synopsenspalte)
(1) Die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder („jugendschutz.net“) ist organisatorisch an die KJM den RJM angebunden. Die Stelle „jugendschutz.net“ wird von den beteiligten Partnern gemeinschaftlich finanziert. Landesmedienanstalten und den Ländern gemeinsam finanziert. Die näheren Einzelheiten der Finanzierung dieser Stelle durch die Länder legen die beteiligten Partner entsprechend der jeweils auf diese Stelle übertragenen Aufgaben in einer Vereinbarung für eine Dauer von vier Jahren fest. für den Jugendschutz zuständigen Minister der Länder in einem Statut durch Beschluss fest. Die Vereinbarung Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Stelle.
(2) „jugendschutz.net“ unterstützt die KJM beteiligten Partner bei deren Aufgaben. Die näheren Einzelheiten einschließlich einer Jahresaufgabenplanung werden von den beteiligten Partnern jeweils in Kooperationsvereinbarungen mit „jugendschutz.net“ und unter Berücksichtigung der Finanzplanung nach Abs. 1 Satz 3 vereinbart.
(3) 1„jugendschutz.net“ überprüft die Angebote der Telemedien. 2Daneben nimmt „jugendschutz.net“ auch Aufgaben der Beratung und Schulung bei Telemedien wahr.
(4) 1Bei möglichen Verstößen gegen Bestimmungen dieses Staatsvertrages weist „jugendschutz.net“ den Anbieter hierauf hin und informiert die KJM. 2Bei möglichen Verstößen von Mitgliedern einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ergeht der Hinweis zunächst an diese Einrichtung. 3Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle haben innerhalb einer Woche ein Verfahren einzuleiten und dies „jugendschutz.net“ mitzuteilen. 4Bei Untätigkeit der anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle informiert „jugendschutz.net“ die KJM.