Redaktionelle Kurzeinordnung
Worum es geht: Der Entwurf ergänzt die Auffindbarkeit einzelner Inhalte in den betroffenen Intermediär- und Empfehlungskonstellationen.
Wen es betreffen kann: Medienintermediäre und journalistische Angebote.
Offene Rechts- oder Praxisfrage: Abgrenzung zur besonderen Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen sowie Wahrung von Nutzerentscheidungen.
Rechtsstatus und Einordnung
Diese Vorschrift ist Teil der nicht abschließend geeinten Regelungsüberlegungen der Rundfunkkommission. Die mittlere Synopsenspalte enthält Änderungsvorschläge und kann widersprechende Alternativen enthalten. Nur der spätere verabschiedete Wortlaut wäre verbindlich. Die Lesefassung ist eine redaktionelle Arbeitsfassung.
Redaktionelle Prüffragen
Wie wird besondere Auffindbarkeit in Medienintermediären technisch umgesetzt, ohne zulässige Meinungen unangemessen zu benachteiligen?
Amtliche Erläuterungen der Rundfunkkommission
Die Informationsnutzung erfolgt zunehmend online außerhalb geschlossener Systeme. Studien zeigen jedoch, dass gerade in „offenen“ Diensten und sozialen Medien journalistisch verantwortete Informationen im digitalen Rauschen untergehen.
Es erscheint daher angezeigt, die in § 84c beschriebenen Vorgaben zur Auffindbarkeit von Einzelinhalten aus Angeboten nach § 25a auf den Bereich der Medienintermediäre zu erstrecken.
Das in § 84c entwickelte Regelungsmodell erscheint gut übertragbar, weshalb in § 94a lediglich die entsprechende Anwendbarkeit angeordnet werden müsste. Alternativ könnte auch die entsprechende Anwendbarkeit von § 77e (Hinweise auf bestimmte Inhalte bei KI-Informationssystemen) geregelt werden. § 94a würde dann lauten: „§ 77e gilt für die Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionell verantworteten Angeboten in Medienintermediären entsprechend.“.
Aufgrund der noch stärker auf die Vermittlung von Einzelinhalten fokussierte Nutzung von Medienintermediären wird keine Übertragung des § 84b (Besondere Auffindbarkeit von Gesamtangeboten in Rundfunk und rundfunkähnlichen Telemedien) vorgeschlagen.
Quellen und Textgrundlage
Amtliche DOCX-Synopse vom 28.09.2026 (Tabelle 2, Zeilen 238–240); amtliche PDF-Synopse. Im Fall abweichender Darstellung sind die amtlichen Originaldateien maßgeblich.
Weiterführende Themen
Weitere Informationen zu Empfehlungsalgorithmen, journalistischer Auffindbarkeit und Meinungsfreiheit: Algorithmen und Meinungsfreiheit: Auffindbarkeit und Empfehlungen.