Redaktionelle Kurzeinordnung
Worum es geht: Der Entwurf enthält zusätzliche Transparenzpflichten, insbesondere zu Quellen und Aussagen über die Verlässlichkeit generierter Nachrichten- und Politik-Inhalte.
Wen es betreffen kann: Anbieter der erfassten KI-Informationssysteme und ihre Nutzer.
Offene Rechts- oder Praxisfrage: Wie lässt sich die tatsächliche Richtigkeit einer Aussage verlässlich quantifizieren und überwachen?
Rechtsstatus und Einordnung
Diese Vorschrift ist Teil der nicht abschließend geeinten Regelungsüberlegungen der Rundfunkkommission. Die mittlere Synopsenspalte enthält Änderungsvorschläge und kann widersprechende Alternativen enthalten. Nur der spätere verabschiedete Wortlaut wäre verbindlich. Die Lesefassung ist eine redaktionelle Arbeitsfassung.
Redaktionelle Prüffragen
Wie soll eine objektiv überprüfbare Wahrscheinlichkeit der faktischen Richtigkeit von KI-Ausgaben bestimmt werden?
Amtliche Erläuterungen der Rundfunkkommission
§ 77c Abs. 1 ist an § 93 Abs. 1 Satz 1 angelehnt.
Nr. 1 entspricht der Formulierung von § 93 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs. MStV in der geltenden Fassung: Der Nutzer soll hier Informationen darüber erhalten, wie der neue Inhalt zustande kam. Dazu sollte etwa bei auf LLMs basierenden KI-Antworten insbesondere der Hinweis gehören, dass der neue journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalt auf einer statistischen Wahrscheinlichkeit innerhalb der Sprache basiert und LLMs wahre und falsche Aussagen nur eingeschränkt unterscheiden können.
Nr. 2: Da die den derzeitigen KI-Modellen zugrundeliegende Technologie gerade nicht auf Richtigkeit, sondern auf Wahrscheinlichkeit basiert und insofern keine faktische Korrektheit garantiert werden kann, sollte dies im Sinne der freien Meinungsbildung und Autonomie der Nutzer zumindest durch Angabe eines Wahrscheinlichkeitsgrades transparent gemacht und so verdeutlicht werden müssen.
Nr. 3: Diese Hinweispflicht ist Teil einer umfassenden Transparenzregelung und zugleich ein Beitrag zur Meinungsvielfalt. Soweit das Ergebnis auf technisch identifizierbaren Einzelquellen basiert bzw. solche einbezogen wurden, ist transparent zu machen, wie es zu der Quellenauswahl kam.
Quellen und Textgrundlage
Amtliche DOCX-Synopse vom 28.09.2026 (Tabelle 2, Zeilen 175–177); amtliche PDF-Synopse. Im Fall abweichender Darstellung sind die amtlichen Originaldateien maßgeblich.
Weiterführende Themen
Weitere Hintergründe zur Einordnung von KI-Informationssystemen, Pflichten und Quellen-Transparenz: KI und DMStV: Pflichten, Verantwortung und Transparenz.