§ 1 Anwendungsbereich

Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.

Amtlicher Entwurfswortlaut

2.  § 1 wird wie folgt geändert:

    a)  In Absatz 1 wird nach dem Wort „Rundfunk“ die Angabe „, Presse“ eingefügt.

    b)  In Absatz 2 wird nach den Wörtern „Regelungen für“ die Angabe „Presse,“ und
       nach dem Wort „Rundfunk“ die Wörter „ oder Telemedien“ eingefügt.

    c)  Absatz 10 wird wie folgt neu gefasst:

        „(10) Für Anbieter politischer Werbedienstleistungen im Sinne des Artikels 3
        Nr. 6 und Verantwortliche im Sinne des Artikels 3 Nr. 14 der Verordnung (EU)
       2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024
       über  die Transparenz und das Targeting  politischer Werbung  (ABl.  L,
       2024/900, 20.3.2024), die zugleich Rundfunkveranstalter oder Anbieter von
       Telemedien sind, gilt dieser Staatsvertrag, soweit nicht die Verordnung (EU)
       2024/900 Anwendung findet.“

    d)  Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 eingefügt:

       „Den  Bestimmungen  dieses  Staatsvertrages  über  Druckerzeugnisse
        unterliegen nicht

        1. amtliche   Druckerzeugnisse,   soweit   sie   ausschließlich   amtliche
           Mitteilungen enthalten,

        2. Druckerzeugnisse, die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs oder des
           häuslichen und  geselligen Lebens  dienen, insbesondere  Formulare,
            Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts-, Jahres und
           Verwaltungsberichte und dergleichen sowie

        3. Stimmzettel für Wahlen und Abstimmungen.“

    e)  Der bisherige Absatz 10 wird zu Absatz 12.

dmstv.de ist keine amtliche Stelle. Entwürfe, Lesefassungen und Einordnungen dienen der Information. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtstexte. Letztes Aktualisierungsdatum am Seitenende.

Nichtamtliche, kompakte Fakten von § 1 Anwendungsbereich (Fehler gefunden?)

Regelungsgegenstand: Der Entwurf ändert den sachlichen Geltungsbereich des Medienstaatsvertrags und berücksichtigt ausdrücklich Presseangebote.

Mögliche Betroffene: Presseanbieter und zuständige Aufsichtsstellen.

Rechtsstatus: Nicht in Kraft; veröffentlichter Änderungsstaatsvertragsentwurf vom 25. Juni 2026.

Offene Frage: Abgrenzung des Anwendungsbereichs zu bestehenden Presse- und EU-Regelungen.

Fundstelle: Artikel 1 Nr. 2: § 1 MStV-E – Anwendungsbereich. Amtliche Quelle.

Nichtamtliche, verständliche Lesefassung von § 1 Anwendungsbereich (Fehler gefunden?)

Redaktionelle Lesefassung (Variante B): Teil 1 liegt als Änderungsstaatsvertrag vor. Die nachfolgende Vorschrift beschreibt Änderungen an geltendem Recht. Ohne eine zuverlässig zugeordnete amtliche Ausgangsfassung wird hier kein vermeintlich vollständiger Paragraph konstruiert.

Die Änderungsvorschrift selbst steht vollständig im oberen amtlichen Entwurfsteil. Eine spätere konsolidierte Fassung muss als redaktionelle Bearbeitung kenntlich gemacht werden.

Nichtamtlicher, Kontext und Status von § 1 Anwendungsbereich (Fehler gefunden?)

Redaktionelle Kurzeinordnung

Worum es geht: Der Entwurf ändert den sachlichen Geltungsbereich des Medienstaatsvertrags und berücksichtigt ausdrücklich Presseangebote.

Wen es betreffen kann: Presseanbieter und zuständige Aufsichtsstellen.

Offene Rechts- oder Praxisfrage: Abgrenzung des Anwendungsbereichs zu bestehenden Presse- und EU-Regelungen.

Rechtlicher Status und Fundstelle

Dies ist eine Änderungsvorschrift des Neunten Medienänderungsstaatsvertrags (DMStV Teil 1), nicht die konsolidierte Fassung des Medienstaatsvertrags. Der Entwurf ist noch nicht in Kraft.

Änderungsgegenstand: § 1 MStV (Anwendungsbereich). Der Entwurf nimmt die Presse ausdrücklich in einzelne Geltungsbestimmungen auf.

Primärquelle

Rundfunkkommission der Länder: Neunter Medienänderungsstaatsvertrag, Entwurf 2026. Amtliches Originaldokument (PDF). Die Einordnung ist redaktionell und ausdrücklich vom oben wiedergegebenen Entwurfswortlaut getrennt.

Quellen

Amtlicher Entwurf des 9. Medienänderungsstaatsvertrags (PDF).

Aktualisiert zuletzt am 02.11.2026 Druckversion Fehler gefunden