DMStV Teil 2 – Diskussionsentwurf vom 28. September 2026. Nicht geeint und nicht in Kraft. Die folgende Wiedergabe entspricht der Änderungsspalte der amtlichen Word-Synopse. Farbige Kennzeichnungen und durchgestrichene Vorschläge sind Teil des Entwurfs.
§ 110 – Quellenzuordnung (Überschrift aus der linken Synopsenspalte)
Bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen nach § 104 Abs. 2 und § 105, die von den gemeinsamen Gremien als Organe nach § 104 Abs. 2 Satz 1 getroffen wurden, findet ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.