§ 84a Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote

DMStV Teil 2 – Diskussionsentwurf vom 28. September 2026. Nicht geeint und nicht in Kraft. Die folgende Wiedergabe entspricht der Änderungsspalte der amtlichen Word-Synopse. Farbige Kennzeichnungen und durchgestrichene Vorschläge sind Teil des Entwurfs.

§ 84a

Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote

(1) Gegenüber gleichartigen Angeboten oder Inhalten dürfen journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote dürfen bei der Auffindbarkeit, insbesondere der durch die Vorinstallation, Sortierung, Anordnung oder Präsentation in Benutzeroberflächen, nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden; die Auffindbarkeit darf nicht unbillig behindert werden. Zulässige Kriterien für eine Sortierung oder Anordnung sind insbesondere Alphabet, Genres oder Nutzungsreichweite. Alle Angebote müssen mittels einer Suchfunktion diskriminierungsfrei auffindbar sein.

(2) § 83 gilt für die Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen entsprechend.

dmstv.de ist keine amtliche Stelle. Entwürfe, Lesefassungen und Einordnungen dienen der Information. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtstexte. Letztes Aktualisierungsdatum am Seitenende.

Nichtamtliche, kompakte Fakten von § 84a Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote (Fehler gefunden?)

Regelungsgegenstand: Die Vorschrift betrifft die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote.

Mögliche Betroffene: Betreiber entsprechender Benutzeroberflächen und journalistische Medien.

Rechtsstatus: Nicht in Kraft; nicht abschließend geeinter Diskussionsentwurf vom 28. September 2026.

Offene Frage: Nachweis einer diskriminierenden Behandlung gegenüber sachlichen Auswahlkriterien.

Fundstelle: MSTV § 84a; Tabelle 2, Zeilen 196-198. Amtliche Quelle.

Nichtamtliche, verständliche Lesefassung von § 84a Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote (Fehler gefunden?)

Redaktionell rekonstruierte Lesefassung (Variante B). Keine amtlich konsolidierte Norm. Sie zeigt nur die in der Synopse dargestellten Ausschnitte: mittlere Spalte ohne durchgestrichene Formulierungen, ergänzt um ausdrücklich links dargestellte unveränderte Abschnitte. Rechtlich offene Alternativen in eckigen Klammern bleiben unentschieden. Fehlende Abschnitte werden nicht erfunden.

§ 84a

Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote

(1) Gegenüber gleichartigen Angeboten oder Inhalten dürfen journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote bei der Auffindbarkeit, insbesondere durch die Vorinstallation, Sortierung, Anordnung oder Präsentation in Benutzeroberflächen, nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden; die Auffindbarkeit darf nicht unbillig behindert werden. Zulässige Kriterien für eine Sortierung oder Anordnung sind insbesondere Alphabet, Genres oder Nutzungsreichweite. Alle Angebote müssen mittels einer Suchfunktion diskriminierungsfrei auffindbar sein.

(2) § 83 gilt für die Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen entsprechend.

Nichtamtlicher, Kontext und Status von § 84a Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote (Fehler gefunden?)

Redaktionelle Kurzeinordnung

Worum es geht: Die Vorschrift betrifft die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote.

Wen es betreffen kann: Betreiber entsprechender Benutzeroberflächen und journalistische Medien.

Offene Rechts- oder Praxisfrage: Nachweis einer diskriminierenden Behandlung gegenüber sachlichen Auswahlkriterien.

Rechtsstatus und Einordnung

Diese Vorschrift ist Teil der nicht abschließend geeinten Regelungsüberlegungen der Rundfunkkommission. Die mittlere Synopsenspalte enthält Änderungsvorschläge und kann widersprechende Alternativen enthalten. Nur der spätere verabschiedete Wortlaut wäre verbindlich. Die Lesefassung ist eine redaktionelle Arbeitsfassung.

Amtliche Erläuterungen der Rundfunkkommission

Durch eine Klarstellung könnte die Vorinstallation von Anwendungen ausdrücklich mit einbezogen werden.

Entgelte und Tarife sind als Element diskriminierungsfreier Auffindbarkeit, wie beim Zugang, offenzulegen.

Quellen und Textgrundlage

Amtliche DOCX-Synopse vom 28.09.2026 (Tabelle 2, Zeilen 196–198); amtliche PDF-Synopse. Im Fall abweichender Darstellung sind die amtlichen Originaldateien maßgeblich.

Aktualisiert zuletzt am 02.11.2026 Druckversion Fehler gefunden