DMStV Teil 2 – Diskussionsentwurf vom 28. September 2026. Nicht geeint und nicht in Kraft. Die folgende Wiedergabe entspricht der Änderungsspalte der amtlichen Word-Synopse. Farbige Kennzeichnungen und durchgestrichene Vorschläge sind Teil des Entwurfs.
§ 84a
Diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell verantworteter Angebote
(1) Gegenüber gleichartigen Angeboten oder Inhalten dürfen journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote dürfen bei der Auffindbarkeit, insbesondere der durch die Vorinstallation, Sortierung, Anordnung oder Präsentation in Benutzeroberflächen, nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden; die Auffindbarkeit darf nicht unbillig behindert werden. Zulässige Kriterien für eine Sortierung oder Anordnung sind insbesondere Alphabet, Genres oder Nutzungsreichweite. Alle Angebote müssen mittels einer Suchfunktion diskriminierungsfrei auffindbar sein.
(2) § 83 gilt für die Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen entsprechend.