DMStV Teil 2 – Diskussionsentwurf vom 28. September 2026. Nicht geeint und nicht in Kraft. Die folgende Wiedergabe entspricht der Änderungsspalte der amtlichen Word-Synopse. Farbige Kennzeichnungen und durchgestrichene Vorschläge sind Teil des Entwurfs.
§ 11 – Quellenzuordnung (Überschrift aus der linken Synopsenspalte)
(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu einem Euro verlangt werden; § 33 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.