Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.
Amtlicher Entwurfswortlaut
Artikel 3
Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages
Der Deutschlandradio-Staatsvertrag, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Siebten
Medienänderungsstaatsvertrages vom 14. bis 26. März 2025, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zum III. Abschnitt durch folgende
Angaben ersetzt:
„III. Abschnitt (weggefallen)
§ 16 (weggefallen)
§ 17 (weggefallen)
§ 18 (weggefallen)“.
2. Der III. Abschnitt wird aufgehoben.