Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.
Amtlicher Entwurfswortlaut
6. Dem § 84 wird folgender Absatz 9 angefügt:
„(9) Für Benutzeroberflächen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1083 wird
zusätzlich auf Artikel 20 Abs. 2 und 3 der Verordnung verwiesen.“