Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.
Amtlicher Entwurfswortlaut
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 60 werden die Wörter „im Fernsehen“ gestrichen.
b) In der Angabe zu § 109 werden die Wörter „bei Rechtsverstößen“ gestrichen.
c) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe eingefügt:
„§109a Nutzung technischer Mittel in der Aufsicht“.
d) Der Angabe zu § 111 werden die Wörter „und besondere Zuständigkeiten“
angefügt.
e) Nach der Angabe zu § 113 wird folgende Angabe eingefügt:
„§ 113a Zuständigkeiten im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste und des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes“.