Artikel 1 Nr. 1: Inhaltsübersicht

Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.

Amtlicher Entwurfswortlaut

1.  Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

    a) In der Angabe zu § 60 werden die Wörter „im Fernsehen“ gestrichen.

    b) In der Angabe zu § 109 werden die Wörter „bei Rechtsverstößen“ gestrichen.

    c) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe eingefügt:

      „§109a Nutzung technischer Mittel in der Aufsicht“.

    d) Der Angabe zu § 111 werden die Wörter „und besondere Zuständigkeiten“
       angefügt.

    e) Nach der Angabe zu § 113 wird folgende Angabe eingefügt:

       „§ 113a  Zuständigkeiten im Rahmen  der  Richtlinie  über  audiovisuelle
       Mediendienste und des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes“.

dmstv.de ist keine amtliche Stelle. Entwürfe, Lesefassungen und Einordnungen dienen der Information. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtstexte. Letztes Aktualisierungsdatum am Seitenende.

Nichtamtliche, kompakte Fakten von Artikel 1 Nr. 1: Inhaltsübersicht (Fehler gefunden?)

Regelungsgegenstand: Die Inhaltsübersicht des Medienstaatsvertrags wird an neu eingefügte oder geänderte Regelungen angepasst.

Mögliche Betroffene: Leser, Anwender und amtliche Herausgeber der Rechtsfassung.

Rechtsstatus: Nicht in Kraft; veröffentlichter Änderungsstaatsvertragsentwurf vom 25. Juni 2026.

Offene Frage: Der Übersichtseintrag allein begründet keine neuen Pflichten; entscheidend sind die jeweiligen Sachvorschriften.

Fundstelle: Artikel 1 Nr. 1: Inhaltsübersicht. Amtliche Quelle.

Nichtamtliche, verständliche Lesefassung von Artikel 1 Nr. 1: Inhaltsübersicht (Fehler gefunden?)

Redaktionelle Lesefassung (Variante B): Teil 1 liegt als Änderungsstaatsvertrag vor. Die nachfolgende Vorschrift beschreibt Änderungen an geltendem Recht. Ohne eine zuverlässig zugeordnete amtliche Ausgangsfassung wird hier kein vermeintlich vollständiger Paragraph konstruiert.

Die Änderungsvorschrift selbst steht vollständig im oberen amtlichen Entwurfsteil. Eine spätere konsolidierte Fassung muss als redaktionelle Bearbeitung kenntlich gemacht werden.

Nichtamtlicher, Kontext und Status von Artikel 1 Nr. 1: Inhaltsübersicht (Fehler gefunden?)

Rechtlicher Status und Fundstelle

Dies ist eine Änderungsvorschrift des Neunten Medienänderungsstaatsvertrags (DMStV Teil 1), nicht die konsolidierte Fassung des Medienstaatsvertrags. Der Entwurf ist noch nicht in Kraft.

Änderungsgegenstand: Inhaltsübersicht des Medienstaatsvertrags. Die Änderungsvorschrift betrifft die Übersicht, nicht einen selbstständigen neuen Paragrafen.

Primärquelle

Rundfunkkommission der Länder: Neunter Medienänderungsstaatsvertrag, Entwurf 2026. Amtliches Originaldokument (PDF). Die Einordnung ist redaktionell und ausdrücklich vom oben wiedergegebenen Entwurfswortlaut getrennt.

Quellen

Amtlicher Entwurf des 9. Medienänderungsstaatsvertrags (PDF).

Aktualisiert zuletzt am 02.11.2026 Druckversion Fehler gefunden