Neunter Medienänderungsstaatsvertrag (Teil 1) – amtlich veröffentlichter Entwurf, nicht in Kraft. Die folgende Passage ist eine Änderungsvorschrift, keine konsolidierte Gesetzesfassung.
Amtlicher Entwurfswortlaut
5. § 60 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter „im Fernsehen“ gestrichen.
b) Folgender Absatz 8 wird angefügt:
„(8) Die KEK unterhält eine öffentlich zugängliche, regelmäßig aktualisierte
Datenbank über relevante Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im
Medienbereich. Die Datenbank hat insbesondere Informationen nach Artikel 6
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens
für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie
2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (ABl. L v. 17.04.2024, S. 1)
auszuweisen.“